Führerschein in Valencia umtauschen (Ratgeber 2026)

Mit ausländischem Führerschein nach Spanien gezogen? Er verliert sechs Monate nach Begründung deines gewöhnlichen Aufenthalts seine Gültigkeit. EU- und EWR-Führerscheine tauschst du ohne Prüfung um. Andere Führerscheine tauschst du ohne Prüfung um, wenn Spanien mit dem Ausstellungsland ein Abkommen hat. Die Gebühr beträgt 28,87 €, wenn keine Prüfungen nötig sind. Buch eine Cita previa (Online-Termin) bei einer Jefatura.

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  1. Wie lange darfst du mit deinem ausländischen Führerschein fahren?
  2. Kannst du deinen Führerschein umtauschen?
  3. Welche Unterlagen brauchst du?
  4. Wie buchst du bei der Jefatura in Valencia?
  5. Steht dein Land auf der Zwei-Phasen-Liste?
  6. Was passiert nach dem Umtausch?
  7. Was bedeuten die blaue, die grüne und die orange Parkzone?
  8. Wie bekommst du einen Anwohnerparkausweis?
  9. Was passiert, wenn die Grúa (Abschleppwagen) dein Auto mitnimmt?
  10. Schritt für Schritt
  11. Häufige Fragen

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  1. Wie lange darfst du mit deinem ausländischen Führerschein fahren?
  2. Kannst du deinen Führerschein umtauschen?
  3. Welche Unterlagen brauchst du?
  4. Wie buchst du bei der Jefatura in Valencia?
  5. Steht dein Land auf der Zwei-Phasen-Liste?
  6. Was passiert nach dem Umtausch?
  7. Was bedeuten die blaue, die grüne und die orange Parkzone?
  8. Wie bekommst du einen Anwohnerparkausweis?
  9. Was passiert, wenn die Grúa (Abschleppwagen) dein Auto mitnimmt?
  10. Schritt für Schritt
  11. Häufige Fragen

Du fährst in Valencia mit einem ausländischen Führerschein? Die Uhr läuft sechs Monate ab dem Zeitpunkt, an dem du deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien begründest. Danach brauchst du einen spanischen Führerschein, und der Umtausch kostet 28,87 €, wenn keine Prüfungen nötig sind. Am Ende findest du die Regeln fürs Parken und Abschleppen in der Stadt València.

Wie lange darfst du mit deinem ausländischen Führerschein fahren?

Artikel 21 des Reglamento General de Conductores im konsolidierten BOE-Text, zu ausländischen Führerscheinen, die in Spanien gelten
Artikel 21 regelt, welche ausländischen Führerscheine in Spanien gelten und wie lange. Quelle: BOE, Real Decreto 818/2009, art. 21 (consolidated text) (opens in a new tab), aufgenommen am 14. Oktober 2026

Ein Führerschein aus einem Nicht-EU-Land gilt in Spanien höchstens sechs Monate ab dem Zeitpunkt, an dem du deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien begründest.

c) Que no haya transcurrido el plazo de seis meses, como máximo, contado desde que su titular adquiera su residencia normal en España, debidamente acreditada de acuerdo con lo dispuesto en la Ley Orgánica 4/2000, de 11 de enero, sobre derechos y libertades de los extranjeros en España y su integración social, salvo que, tratándose de los permisos a que se refiere el párrafo d) del apartado anterior, se haya establecido otra norma en el correspondiente convenio.

Dass die Höchstfrist von sechs Monaten seit dem Erwerb des gewöhnlichen Aufenthalts in Spanien durch den Inhaber nicht abgelaufen ist, ordnungsgemäß nachgewiesen nach der Ley Orgánica 4/2000, es sei denn, das entsprechende Abkommen legt eine andere Regel fest.

BOE · Real Decreto 818/2009, art. 21.2.c

Kannst du den gewöhnlichen Aufenthalt nicht nachweisen, laufen die sechs Monate ab deiner rechtmäßigen Einreise nach Spanien. Nach sechs Monaten gilt der Führerschein nicht mehr, und du brauchst einen spanischen Führerschein, um weiterzufahren.

Gewöhnlicher Aufenthalt bedeutet, dass du dich mindestens hundertfünfundachtzig Tage pro Kalenderjahr rechtmäßig in Spanien aufhältst. Du kannst an dem Tag umtauschen, an dem du den gewöhnlichen Aufenthalt erwirbst, ohne Wartezeit.

Ein ausländischer Führerschein gilt in Spanien, wenn er gültig ist und du das Alter hast, das Spanien für den entsprechenden Führerschein verlangt. Er gilt auch, wenn er auf Spanisch ausgestellt ist oder eine amtliche Übersetzung enthält.

Kannst du deinen Führerschein umtauschen?

Kopf der DGT-Tabelle der Länder mit Abkommen zum Führerscheinumtausch, mit Abkommensdaten, Prüfungen und Gebühren
Die DGT-Tabelle zeigt jedes Abkommensland mit Startdatum, Prüfungen und Gebührencode. Quelle: DGT, países con convenio de canjes (opens in a new tab), aufgenommen am 14. Oktober 2026

EU- und EWR-Führerscheine

Als Resident in Spanien kannst du einen EU- oder EWR-Führerschein umtauschen. Der Umtausch erfordert keine Prüfung. Er ist freiwillig, solange der Führerschein gültig ist.

Ein EU- oder EWR-Führerschein bleibt zu seinen ursprünglichen Bedingungen gültig, das Mindestalter ist aber das spanische. Sobald du deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien hast, gelten die spanischen Regeln zu Gültigkeitsdauer, ärztlicher Eignungsprüfung und Punkten. Ein Führerschein ohne feste Gültigkeitsdauer muss nach zwei Jahren Aufenthalt in Spanien erneuert werden.

Hat dein Land ein Umtauschabkommen?

Führerscheine aus anderen Ländern tauschst du über ein Abkommen um, wo eines besteht. Ohne Abkommen gilt der Weg weiter unten. Die DGT-Tabelle unten hat den Stand 26.06.2026. Für jedes Land unten gilt: Auto- und Motorradführerscheine ohne Prüfungen, Gebührencode II.3, 28,87 €.

Land Abkommen in Kraft (TT.MM.JJJJ)
Andorra 03.02.2000
Algerien 06.10.2006
Argentinien 31.07.2002
Bolivien 23.11.2007
Brasilien 07.04.2009
Chile 10.06.2005
Kolumbien 31.07.2003
Südkorea 14.01.2000
Costa Rica 10.08.2020
Ecuador 25.09.2003
Philippinen 21.09.2008
Georgien 29.09.2024
Guatemala 21.09.2008
Honduras 26.11.2024
Japan 21.01.2000
Nordmazedonien 05.11.2011
Marokko 08.06.2004
Moldau 29.09.2024
Monaco 13.11.2013
Nicaragua 02.01.2012
Neuseeland 02.06.2023
Panama 11.07.2014
Paraguay 28.10.2007
Peru 28.01.2004
Vereinigtes Königreich 16.03.2023
Dominikanische Republik 16.01.2007
El Salvador 24.06.2009
Serbien 11.03.2009
Schweiz 02.07.1998
Tunesien 29.07.2011
Türkei 25.04.2011
Ukraine 31.10.2010
Uruguay 05.11.2003

Für Lkw- und Busführerscheine (Klassen C und D) brauchst du zusätzliche praktische oder theoretische Prüfungen. Ein Führerschein, der nur Motorräder, Autos und leichte Fahrzeuge umfasst, wird in der Regel ohne Prüfung umgetauscht.

Einen Führerschein, den du in deinem Heimatland erworben hast, als du bereits rechtmäßig als Resident in Spanien lebtest, kannst du nicht umtauschen.

Was gilt, wenn dein Land kein Abkommen hat?

Der Weg ohne Abkommen hat zwei Bedingungen. Du bestehst eine Fahrprüfung von höchstens 30 Minuten. Außerdem weist du mindestens sechs Monate als Berufskraftfahrer für ein in Spanien niedergelassenes Unternehmen nach, mit Nachweisen der Seguridad Social (spanische Sozialversicherung).

Welche Unterlagen brauchst du?

Artikel 23 des Reglamento General de Conductores im konsolidierten BOE-Text, zum Umtauschantrag
Artikel 23 regelt, wo der Umtauschantrag eingereicht wird und was mit dem Original-Führerschein passiert. Quelle: BOE, Real Decreto 818/2009, art. 23 (consolidated text) (opens in a new tab), aufgenommen am 14. Oktober 2026

Fang mit dem Eignungsgutachten an: Hol dir das psychophysische Eignungsgutachten vor dem Antrag bei einem zugelassenen Centro de Reconocimiento de Conductores. Für Führerscheine, die nur A und B umfassen, reicht das Gutachten der Gruppe I.

Bring diese Unterlagen mit:

  • Ausweis: ein gültiger DNI oder Reisepass oder, für Ausländer aus Nicht-EU-Ländern, die Aufenthaltserlaubnis.
  • Nachweis des Aufenthalts. Als Nicht-EU-Bürger zeigst du beim Umtausch eines EU- oder EWR-Führerscheins eine gültige Aufenthaltskarte. Als EU-Bürger zeigst du die EU-Anmeldebescheinigung.
  • Für einen Nicht-EU-Führerschein: Nachweis, dass du bei der Ausstellung nicht in Spanien gewohnt hast.
  • Der ausländische Original-Führerschein, gültig und in Kraft.
  • Ein aktuelles Farbfoto, 32 x 26 mm, auf einfarbigem Hintergrund für den Umtausch eines EU- oder EWR-Führerscheins. Seit dem 6. November 2024 musst du Fotos nicht erneut vorlegen, wenn sie der DGT schon vorliegen.
  • Zahlungsnachweis der Gebühr.

Den Antrag reichst du bei einer Jefatura Provincial de Tráfico deiner Wahl ein. Die Jefatura kann eine Bescheinigung der Stelle verlangen, die den Führerschein ausgestellt hat, bei Bedarf von einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung beglaubigt und übersetzt.

Die Gebühr ist die Tasa 2.3 mit 28,87 €, wenn keine zusätzlichen Prüfungen nötig sind. Tipp: Zahl im Amt mit Karte, nie bar, oder nutz eine vorher gekaufte Gebühr.

Wie buchst du bei der Jefatura in Valencia?

Fassade des Bahnhofs Estacion del Norte in Valencia
Estacion del Norte, der Bahnhof in Valencia neben der Stierkampfarena.

Stell den Antrag persönlich bei einer beliebigen Jefatura oder einem Verkehrsamt, mit einer Cita previa (Online-Termin). Die DGT bedient dich nicht, wenn du den Termin auf anderem Weg buchst.

Buch online oder ruf die 060 an. Ein Fachmitarbeiter ist montags bis freitags 9–18 Uhr erreichbar, außer an nationalen Feiertagen. Aus dem Ausland ruf +34 902 887 060 an.

Tipp: Wähl im Buchungstool zuerst deine Jefatura.

Für einen EU- oder EWR-Führerschein wählst du den Bereich Canje de permisos. Wähl dann das Verfahren Inscripción, sustitución y renovación de permisos europeos. Nimm das allgemeine Umtauschverfahren, wenn deine Jefatura diesen Eintrag nicht hat. Für einen Nicht-EU-Führerschein wählst du den Bereich Canjes, dann das Verfahren, das normalerweise Canje de permisos heißt.

Jefatura Provincial de Trafico de Valencia (DGT)
Carrer de Mora de Rubiols, 2, Jesus, 46007 Valencia, Spain · In Google Maps öffnen (opens in a new tab)

In Google Maps öffnen (opens in a new tab)

Am Ende des Umtauschs zieht die DGT deinen Original-Führerschein ein und gibt dir einen vorläufigen Führerschein. Der endgültige Führerschein kommt in etwa eineinhalb Monaten per Post. Mit dem vorläufigen Führerschein kannst du 6 Monate fahren.

Der vorläufige Führerschein gilt nur in Spanien.

Steht dein Land auf der Zwei-Phasen-Liste?

Artikel 22 des Reglamento General de Conductores im konsolidierten BOE-Text, zum Umtausch ausländischer Führerscheine
Artikel 22 regelt den Umtausch mit Abkommen und den Weg ohne Abkommen. Quelle: BOE, Real Decreto 818/2009, art. 22 (consolidated text) (opens in a new tab), aufgenommen am 14. Oktober 2026

Für die unten genannten Länder wickelt die DGT den Umtausch in zwei Phasen ab. Diese Länder sind Algerien, Bolivien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, die Philippinen, Georgien, Guatemala, Honduras, Mazedonien, Marokko, Moldau, Nicaragua, Panama, Paraguay, die Dominikanische Republik, Serbien, Tunesien und die Türkei.

In der ersten Phase bittest du das Ausstellungsland, die Gültigkeit deines Führerscheins zu bestätigen. Nach seiner Antwort beantragst du den Umtausch. Die Buchung des persönlichen Termins startet die Überprüfung.

Jeder Antrag hat einen Status. PENDIENTE heißt, dass dein Land noch nicht geantwortet hat. CONTESTADA heißt, dass du am angezeigten Tag drankommst; das bedeutet nicht, dass der Umtausch bewilligt ist.

Hat dein Land nicht geantwortet, fragst du mit einem neuen Termin noch einmal nach. Wenn du auf das Ausstellungsland wartest, dauert das Verfahren oft länger.

Online kannst du einen Nicht-EU-Führerschein mit einem digitalen Zertifikat oder Cl@ve-Zugangsdaten umtauschen. Zum Abschluss gibst du das Original bei der Jefatura ab.

Wenn keine zusätzliche Prüfung nötig ist, bekommst du eine Bescheinigung über den neuen spanischen Führerschein, mit der du fahren darfst, bis der endgültige bei dir zu Hause ankommt.

Was passiert nach dem Umtausch?

Überdachte Plaza des Komplexes Ciudad de las Artes y las Ciencias in Valencia
Der Komplex Ciudad de las Artes y las Ciencias in Valencia.

Sobald du den spanischen Führerschein hast, melde der Jefatura Provincial de Tráfico eine Adressänderung innerhalb von fünfzehn Tagen. Führerscheine für Auto und Motorrad gelten zehn Jahre bis zum Alter von fünfundsechzig, danach fünf Jahre.

Ein spanischer Führerschein aus dem Umtausch eines Nicht-EU-Führerscheins trägt einen entsprechenden Vermerk. Sofern ein Abkommen nichts anderes vorsieht, geht dein ausländischer Original-Führerschein ans Ausstellungsland zurück.

Internationale Führerscheine, die im Ausland nach dem Genfer, dem Pariser oder dem Wiener Übereinkommen ausgestellt wurden, gelten ebenfalls in Spanien.

Was bedeuten die blaue, die grüne und die orange Parkzone?

Tariftabelle für die blaue Parkzone außerhalb des Stadtzentrums, nach geparkten Minuten
Die Gebührenordnung berechnet das Parken in der blauen Zone nach Minuten. Quelle: Ajuntament de València, Ordenanza fiscal 2.2.1, art. 6 tariff (page 6 of 13) (opens in a new tab), aufgenommen am 15. Oktober 2026

In València gibt es drei Arten von geregeltem Parken: blau, grün und orange. Blau ist Kurzzeitparken mit Wechsel (Rotation). Grün ist ausschließlich für Anwohnende. Orange ist gemischt: Kurzzeitparken und Anwohnende, je nach Uhrzeit und Wochentag.

Achte auf die gestrichelte Linie auf der Fahrbahn: blau für die allgemeine Nutzung, grün für Anwohnende, orange für gemischte Nutzung.

In der blauen Zone und, wenn du nicht dort wohnst, in der orangen Zone holst du dir vor dem Parken ein Ticket am Automaten oder zahlst per App. Die Kurzzeitplätze gelten zwischen 9 und 21 Uhr, mit einer Höchstparkdauer. Die Alcaldía legt Uhrzeiten, Höchstdauer und Tage für jede Zone fest.

Tipp: Lies den Automaten in deiner Straße. Die Bedingungen jeder Zone hängen an den Automaten und stehen in den Handy-Apps.

Nach Ablauf der Höchstdauer darfst du im Umkreis von mindestens 150 m um denselben Platz nicht wieder parken. Außerhalb der festgelegten Zeiten sind die blauen Plätze frei nutzbar. Wenn du dein Kennzeichen am Automaten registrierst, musst du das Ticket nicht hinter die Windschutzscheibe legen.

Du zahlst an den Automaten in dem Barrio, in dem du parkst, oder über die dafür vorgesehenen digitalen Wege. Die blaue Zone Zentrum umfasst die Bezirke Ciutat Vella, L’Eixample und Extramurs.

Die folgenden Preise stammen aus der Gebührenordnung fürs Parken in der ab 4. März 2022 geltenden Fassung, im Text, der im April 2026 archiviert wurde.

Zone (Nicht-Anwohner) 1 Stunde 2 Stunden
Blau, Zentrum und Ensanches 1,00 € 1,70 €
Blau, restliche Stadt 0,80 € 1,50 €
Orange 2,10 € 3,30 €

Wie bekommst du einen Anwohnerparkausweis?

Anhang der Mobilitätsverordnung von Valencia dazu, wie du den Anwohnerparkausweis bekommst, mit den Voraussetzungen
Der Anhang der Mobilitätsverordnung legt fest, wer den Anwohnerausweis bekommen kann. Quelle: Ajuntament de València, Ordenanza de Movilidad, Anexo VI (page 123 of 147) (opens in a new tab), aufgenommen am 15. Oktober 2026

Du willst in die grüne Zone? Dann brauchst du den Anwohnerausweis (Distintivo de residente). Er erlaubt dir, die freien, grün und orange markierten Plätze in dem Barrio, Bezirk oder Gebiet zu nutzen, in dem du im Padrón (Melderegister) angemeldet bist. Außerhalb dieser Grenzen gilt er nicht.

Wer hat Anspruch?

  • Du bist im Padrón mit Straße und Hausnummer in einem der genehmigten Barrios, Bezirke oder Gebiete angemeldet. Fang mit der Anmeldung im Padrón (auf Englisch) an.
  • Du nutzt das Fahrzeug als Inhaber des Fahrzeugscheins.
  • Sonderfälle sind Fahrer eines Fahrzeugs, das auf eine juristische Person zugelassen ist, und Personen, die in der Versicherung als regelmäßige Fahrer genannt sind.
  • Du hast keine offenen kommunalen Steuern und Gebühren und keine offenen Bußgelder wegen Verkehrsverstößen auf den öffentlichen Straßen von València.
  • Du bist nicht Inhaber eines Anwohnerplatzes (Typ A) in einer öffentlich geförderten Parkplatzanlage.
  • Für den Anwohnertarif muss ein Auto, das einer Privatperson gehört, València als steuerliche Adresse im DGT-Register haben.

Was musst du mitbringen?

  • Einen gültigen DNI mit der Adresse, die zum Padrón passt, oder eine NIE.
  • Eine Kopie von Fahrzeugschein und Versicherung sowie eine gültige ITV.
  • Eine Bescheinigung, dass keine kommunalen Steuern und Verkehrsbußgelder offen sind, oder eine Ermächtigung für den Betreiber, sie selbst einzuholen.
  • Für ein Auto, das einer Privatperson gehört: die Versicherung, in der du als regelmäßiger Fahrer genannt bist.
  • Für einen Firmenwagen, den du ausschließlich persönlich nutzt: einen Nachweis des Arbeitsverhältnisses (Gehaltsabrechnung, Vertrag oder Urkunde) und ein Genehmigungsschreiben.
  • Bei einem Miet- oder Leasingvertrag: eine Kopie des Vertrags.

Du reichst die Unterlagen in den dafür eingerichteten städtischen Ämtern oder online ein. Lässt sich der Ausweis nicht sofort ausstellen, schickt man ihn dir per Post an deine Adresse.

Was kostet er, und wie lange gilt er?

Die Anwohnergebühr beträgt 86,20 € im Jahr oder 7,18 € pro Monat oder angefangenen Monat, nach der Gebührenordnung in der ab 4. März 2022 geltenden Fassung. Du zahlst an jedem Parkautomaten der Stadt oder per Handy. Du zahlst, bevor du den Ausweis abholst.

Ein bezahlter Zeitraum lässt sich nicht verkürzen, und die Gebühr wird nicht anteilig berechnet. Der Ausweis gilt 2 Kalenderjahre: das Jahr, in dem du ihn beantragst, und das folgende, bis 31. Dezember. Beantrag die Verlängerung im September oder Oktober des Jahres, in dem er endet.

Tipp: Der Ausweis gehört zu einem Kennzeichen und erlischt, sobald das Fahrzeug übertragen wird.

Was passiert, wenn die Grúa (Abschleppwagen) dein Auto mitnimmt?

Gebührentabelle für das Abschleppen auf Valencianisch, mit den Gebühren je Fahrzeugklasse für Abtransport und Verwahrung
Die Abschleppgebührenordnung legt für jede Fahrzeugklasse eine Gebühr fest. Quelle: Ajuntament de València, Ordenança fiscal 2.1.2, art. 6 tariffs (page 5 of 6) (opens in a new tab), aufgenommen am 15. Oktober 2026

Beamte der Behörde können anordnen, dass ein Auto in den Abschlepphof gebracht wird, wenn es immobilisiert ist oder im geparkten Zustand eine Gefahr darstellt oder den Verkehr oder Fußgänger erheblich behindert. Dazu zählen diese Fälle:

  • Parken in zweiter Reihe;
  • ein Auto auf einem zeitlich begrenzten Platz ohne sichtbares gültiges Ticket oder eines, das das Dreifache der bezahlten Zeit überschritten hat;
  • ein Auto, das weniger als 2 m von einer Bushaltestelle entfernt steht, außer Schilder sagen etwas anderes;
  • ein Auto, das die normale Nutzung eines Fußgängerüberwegs behindert.

Was gilt, wenn du keinen rechtmäßigen Aufenthalt in Spanien nachweisen kannst?

Ein Auto, das immobilisiert wurde, kann auch abgeschleppt werden, wenn die bestrafte Person keinen rechtmäßigen Aufenthalt in Spanien nachweisen kann. Die Ausnahme: Die Person hinterlegt das Bußgeld und die Kosten der Immobilisierung oder sichert die Zahlung ab.

Was kostet es?

Ein vollzogenes Abschleppen eines Autos bis 1.000 kg kostet 75,98 €, nach der Abschleppgebührenordnung, die seit 1. Januar 2019 gilt, im Text, der im Juni 2025 archiviert wurde. Der Halter, der Mieter oder der regelmäßige Fahrer zahlt die Abschleppkosten, bevor das Auto zurückgegeben wird. Der Beamte kann den Fahrzeugschein einbehalten, bis die Zahlung der Kosten nachgewiesen ist.

Fahrzeug Halter kommt zuerst an Vollzogenes Abschleppen Verwahrung pro Tag
Motorrad 19,00 € 37,98 € 4,76 €
Leergewicht bis 1.000 kg 39,02 € 75,98 € 9,50 €
Leergewicht über 1.000 kg 39,02 € 151,97 € 19,00 €

Die Verwahrung beginnt, sobald vierundzwanzig Stunden seit dem Abtransport vergangen sind. Du zahlst, bevor das Auto herausgegeben wird, in den Räumen der Abschleppeinheit, in der es steht, oder beim Betreiber. Die Abschleppgebühr ist unabhängig von einem Bußgeld für den Verstoß.

Nach mehr als zwei Monaten im Abschlepphof wird angenommen, dass das Auto aufgegeben wurde. Der Halter hat dann fünfzehn Tage Zeit, es abzuholen, sonst wird es als Abfall behandelt.

Vorübergehende Halteverbotsschilder

Zeitweilige Halteverbotsbereiche für Reinigung, Bauarbeiten oder Veranstaltungen werden 48 Stunden, bevor der Bereich frei sein muss, ausgeschildert. Ein Auto, das wegen dieser Schilder umgesetzt wird, kommt an den nächstgelegenen geeigneten Platz, ohne Kosten für Halter oder Fahrer. Ein Auto, das nach dem Aufstellen der Schilder ankommt, wird auf Kosten des Eigentümers oder Fahrers zum Abschlepphof abgeschleppt.

Tipp: Wenn du über Nacht parkst, lies die Straßenschilder. Vorübergehende Schilder stehen 48 Stunden vorher.

Bildnachweise

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Schritt für Schritt

  1. Sechsmonatsfrist prüfenZähl sechs Monate ab dem Tag, an dem du deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien begründest; danach gilt der ausländische Führerschein nicht mehr.
  2. Eignungsgutachten besorgenHol dir das psychophysische Eignungsgutachten bei einem zugelassenen Centro de Reconocimiento de Conductores.
  3. Gebühr zahlenZahl die Tasa 2.3, 28,87 €, im Amt mit Karte oder kauf sie vorher.
  4. Cita previa buchenBuch bei einer Jefatura und wähl den Bereich Canje de permisos.
  5. Original abgeben und vorläufigen Führerschein abholenDie DGT zieht deinen Original-Führerschein ein und gibt dir einen vorläufigen Führerschein.

Nicht bestätigt: Ob die Adresse und die Öffnungszeiten der Jefatura in Valencia aktuell stimmen, ist offen: In der DGT-Tabelle 2019–2022 steht Mora de Rubielos, s/n. Prüf die Adresse in deiner Terminbestätigung. Ob dein Land über die hier gezeigten Zeilen hinaus in der DGT-Abkommenstabelle steht, ist offen. Lies die DGT-Seite, bevor du buchst. Welche grünen und orangen Parkzonen es in welchem Barrio gibt und wie hoch die Parkgebühren heute sind, ist offen. Schau auf die Straßenschilder und die Automaten.

Häufige Fragen

Wie lange darf ich in Spanien mit meinem ausländischen Führerschein fahren?

Höchstens sechs Monate: Ein Führerschein aus einem Nicht-EU-Land gilt sechs Monate ab dem Zeitpunkt, an dem du deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien begründest, sofern kein bilaterales Abkommen etwas anderes regelt. Kannst du den gewöhnlichen Aufenthalt nicht nachweisen, laufen die sechs Monate ab der rechtmäßigen Einreise nach Spanien.

Was gilt als gewöhnlicher Aufenthalt?

Gewöhnlicher Aufenthalt ist der Ort, an dem sich eine Person üblicherweise aufhält, mindestens hundertfünfundachtzig Tage in jedem Kalenderjahr. Für Menschen aus dem Ausland bedeutet das einen rechtmäßigen Aufenthalt in Spanien, ordnungsgemäß nachgewiesen nach der Ley Orgánica 4/2000.

Brauche ich für den Umtausch eines EU-Führerscheins eine Prüfung?

Nein. Für den Umtausch eines EU- oder EWR-Führerscheins brauchst du keine Prüfung. Er ist freiwillig, solange dein Führerschein gültig ist. Die Gebühr ist immer die Tasa II.3 mit 28,87 €. Du beantragst ihn persönlich mit einer Cita previa.

Kann ich einen Führerschein umtauschen, den ich nach meinem Umzug nach Spanien bekommen habe?

Nein. Einen Führerschein, den du in deinem Heimatland erworben hast, als du schon rechtmäßig als Resident in Spanien lebtest, kannst du nicht umtauschen. Beim Umtausch musst du außerdem nachweisen, dass du bei der Ausstellung des ausländischen Führerscheins nicht in Spanien gewohnt hast.

Was kostet der Umtausch?

Wenn keine zusätzlichen Prüfungen nötig sind, was bei Führerscheinen der Fall ist, die nur A und B umfassen, beträgt die Gebühr (Tasa 2.3) 28,87 €. Du zahlst im Amt mit Karte, nie bar, oder nutzt eine vorher gekaufte Gebühr.

Wie lange dauert es, bis der spanische Führerschein ankommt?

Etwa eineinhalb Monate, per Post. Am Ende des Umtauschs zieht die DGT deinen Original-Führerschein ein und gibt dir einen vorläufigen Führerschein. Mit dem vorläufigen Führerschein kannst du 6 Monate fahren.

Kann ich mit dem vorläufigen Führerschein im Ausland fahren?

Nein. Der vorläufige Führerschein gilt nur in Spanien. Für Fahrten im Ausland brauchst du den internationalen Führerschein. Den beantragst du bei jeder Jefatura oder jedem Verkehrsamt mit einer Cita previa.

Was ist, wenn mein Land kein Abkommen mit Spanien hat?

Der Umtausch ohne Abkommen erfordert eine Fahrprüfung von höchstens 30 Minuten. Außerdem weist du mindestens sechs Monate als Berufskraftfahrer für ein in Spanien niedergelassenes Unternehmen nach, mit Nachweisen der Seguridad Social (spanische Sozialversicherung).

Wie viel kostet das Anwohnerparken in Valencia?

86,20 € im Jahr oder 7,18 € pro Monat oder angefangenen Monat, für die orange oder die grüne Zone. Diese Preise stammen aus der Gebührenordnung in der ab 4. März 2022 geltenden Fassung. Du zahlst an jedem Parkautomaten der Stadt oder per Handy, und ein bezahlter Zeitraum lässt sich weder verkürzen noch anteilig berechnen.

Was kostet es, mein Auto von der Grúa zurückzubekommen?

Nach der Abschleppgebührenordnung, die seit 1. Januar 2019 gilt, kostet ein vollzogenes Abschleppen 75,98 € für ein Auto mit einem Leergewicht bis 1.000 kg und 151,97 € darüber. Die Verwahrung kostet 9,50 € oder 19,00 € pro Tag oder angefangenem Tag, sobald vierundzwanzig Stunden vergangen sind. Ein Bußgeld kommt separat dazu.

Allgemeine Informationen, geprüft anhand der oben genannten Quellen, keine Rechtsberatung für deinen Einzelfall. Regeln und Behördenpraxis in Spanien ändern sich; bestätige sie bei der zuständigen Behörde oder einer zugelassenen Beratung, bevor du danach handelst. Mehr dazu: How we check .

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